Pfändung nettomethode ab wann anzuwenden

Stellen Sie sicher, dass Sie bei Lohnpfändungen die Nettomethode anwenden. Nach diesem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts müssen Sie als Arbeitgeber und. 1 Bruttomethode angewandt, nach der dem Gesamtbruttoeinkommen des Arbeitnehmers zunächst die nach § a ZPO unpfändbaren Bezüge mit dem Bruttobetrag addiert und. 2 Bei der Nettomethode werden zunächst die unpfändbaren Bezüge vom Bruttoeinkommen abgezogen. Anschließend werden aus dem verbleibenden Betrag die. 3 ZPO ist die Nettomethode anzuwenden. Die Bezüge, die zur Pfändung entzogen werden, sind vom Bruttobetrag des Gesamteinkommens. 4 Ein Arbeit­geber erhält einen gericht­li­chen Pfän­dungs- und Über­wei­sungs­be­schluss über EUR für einen Mit­ar­beiter. Der betrof­fene Arbeit­nehmer hat einen Brut­to­ver­dienst von EUR monat­lich. Er ist ledig und hat ein min­der­jäh­riges Kind. 5 Nettomethode Bei der Nettomethode werden nach den Abzug der nach § a ZPO unpfändbaren (Brutto-)Beträge lediglich die vom Arbeitnehmer zu tragenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt, die auf das ohne die unpfändbaren Bezüge verbleibende Bruttoeinkommen zu zahlen sind. 6 Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre wird zulasten des Schuldners die Nettomethode zugrunde gelegt. Exemplarische Berechnung nach der Nettomethode Im Normalfall geht es darum, das Pfändungsnetto zu berechnen, da es den monatlichen Betrag an den Gläubiger ermittelt. 7 Wird zu viel vom Lohn oder Gehalt an den Gläubiger überwiesen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadenersatz gegenüber seinem Arbeitgeber. Kurz gesagt: Der Pfändungsbetrag muss Monat für Monat korrekt ermittelt werden, sonst haftet der Arbeitgeber. 8 Die Pfändung des Arbeitseinkommens erstreckt sich auf das Netto-Einkommen des Schuldners. Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens gemäß § e Nr. 1 Satz 1 ZPO gilt die sog. Nettomethode. Die der Pfändung entzogenen Bezüge sind mit ihrem Bruttobetrag vom Gesamteinkommen abzuziehen. Ein erneuter Abzug der auf. 9 ·Fachbeitrag ·Pfändung Arbeitseinkommen und Nettomethode im PfÜB. von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz | In VE 13, , haben wir über die BAG-Rechtsprechung berichtet, dass bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens gemäß § e Nr. 1 S. 1 ZPO die sog. Nettomethode anzuwenden ist. berechnung pfändbares einkommen 10