Quarantäne hessen kontaktperson kinder Maßgeblich sind demnach in Hessen die Regelungen der CoBaSchuV. Für Kindertageseinrichtungen sind hier keine gesonderten Regelungen aufgeführt, daher gelten. 1 In Hessen endeten mit Ablauf des 7. April alle verbliebenen Corona-Maßnahmen. Ministerpräsident Rhein: „Es ist an der Zeit, zur Normalität. 2 Bislang gab es keine einheitliche Vorschrift zur Quarantäne bei Kindergartenkindern von der Landesregierung. 3 In Frankfurt zum Beispiel dürfen Kontaktpersonen die Einrichtung für zehn Tage nicht betreten. Das betrifft meist alle Kinder aus der Gruppe. 4 Von dieser Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder zur Verständigung mit anderen Personen keine Maske tragen können. Die Maskenpflicht beginnt mit dem Zeitpunkt des ersten positiven Tests auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 unabhängig von der Art des Tests. 5 Umgang mit Erkrankungsfällen in Jugendhilfeeinrichtungen und Einrichtungen für geistig und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche. Schule und Corona Hier finden Schülerinnen und Schüler, Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern aktuelle Informationen und Regelungen. 6 Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (bspw. Partner, Eltern, Kinder etc.): Grundsätzlich gelten 10 Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Eine Freitestung ist ab dem 7. Tage mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem PCR-Test möglich. 7 Für im Haushalt lebende Kinder müssen die Quarantäneregelungen altersentsprechend angepasst werden. Beispielsweise ist eine räumliche Trennung von Kindern und Eltern (und ggf. Geschwistern) im Haushalt nur einzuhalten, wenn sie für die Eltern vertretbar ist und vom Kind gut toleriert wird. 8 Für Kinder der gleichen Klasse gilt: Zehn Minuten direkter Kontakt, ohne Abstand und ohne Maske? - Dann hat das Konsequenzen. Damit muss nach dem positiven PCR-Test eines Kindes nicht automatisch die ganze Klasse in Quarantäne. 9 Eltern, die wegen Kita- oder Schulschließungen oder einer Quarantäneverordnung aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kinder betreuen müssen, können dafür im Jahr Kinderkrankengeld beziehen. Pro Elternteil gibt es 30 Tage für jedes Kind im Jahr , für Alleinerziehende 10 12